Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Planungs- und handwerklichen Leistungen der Shortcut GmbH im Geschäftsbereich Garten- und Wegebau (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber privaten und gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Ergänzend gelten, sofern vereinbart, die Regelungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in ihrer jeweils neuesten Fassung.
(1) Unsere Kostenschätzungen nach dem digitalen Foto-Check oder Satelliten-Check sind unverbindliche Orientierungshilfen.
(2) Ein verbindlicher Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung eines detaillierten Angebots oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Bauvertrages zustande.
(3) Vereinbarte Festpreise gelten für den im Angebot spezifizierten Leistungsumfang (inklusive Unterbau, Material, Ausführung und besenreiner Entsorgung). Nachträgliche Sonderwünsche oder bauseits veranlasste Zusatzarbeiten werden vor Ausführung gesondert schriftlich vereinbart.
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Baugrundstück und die Zufahrtswege für Baumaschinen (z. B. Minibagger, Radlader, Lkw) im vereinbarten Zeitraum ungehindert zugänglich sind.
(2) Unterirdische Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Drainage, Mähroboter-Kabel), die nicht aus öffentlichen Plänen ersichtlich sind, sind dem Auftragnehmer vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen.
(3) Wasser- und Stromanschlüsse auf der Baustelle werden, soweit vorhanden, kostenfrei zur Verfügung gestellt.
(1) Nach Fertigstellung der Arbeiten findet eine gemeinsame Begehung und förmliche Bauabnahme mit dem zuständigen Bauleiter statt.
(2) Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche gemäß BGB bzw. VOB/B.
(3) Für lebende Pflanzen und Rollrasen übernimmt der Auftragnehmer eine Anwachsgarantie, vorausgesetzt, der Auftraggeber kommt der erforderlichen Pflege- und Bewässerungspflicht nach.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt gemäß Zahlungsplan im Angebot. Die Schlussrechnung ist nach erfolgter Abnahme innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.